Allgemeine
Hinweise und Geschäftsbedingungen
Die Volkshochschule Pfarrkirchen (vhs) ist eine kommunale Einrichtung der Stadt Pfarrkirchen
und der Gemeinden Bad Birnbach, Bayerbach, Dietersburg,
Egglham, Johanniskirchen, Postmünster und Triftern.
Zulassungsbedingungen
Die Veranstaltungen der vhs und der Außenstellen sind für jedermann offen.
Anmeldung
Die Anmeldung sollte bis 3 Tage vor
Kursbeginn erfolgen. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht! Anmeldemöglichkeiten:
persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail bei den im
Programmheft angegebenen Adressen. Bitte unbedingt angeben: Kursnummer,
Kurstitel sowie Name und Tel.-Nr., unter der wir Sie tagsüber erreichen können.
Zahlung der Kursgebühr
Die Kursgebühr ist mit
Beginn des Kurses fällig. Die Zahlung der Gebühr erfolgt durch
Lastschrifteinzug vom Konto (SEPA-Lastschriftmandat, am ersten Kursabend
auszufüllen). Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses von Seiten des Teilnehmers
erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Gebühr! Alle bei einem Widerspruch des
Lastschriftverfahrens anfallenden Rücklastschriftgebühren werden bei nicht
gerechtfertigter Rücklastschrift dem/der Teilnehmer/in in Rechnung gestellt.
Kontoverbindung:
Sparkasse Rottal-Inn IBAN: DE28 7435 1430 0570 0028 16 BIC: BYLADEM1EGF.
Bei
Veranstaltungen mit dem Hinweis "Festpreis/Barzahlung" ist abgezählter Geldbetrag
erwünscht.
Mindestteilnehmerzahl
und Gebühren
Veranstaltungen finden i.d.R im
angekündigten Umfang statt, wenn sich mind. 6 Personen angemeldet haben. Die
bei Sprachkursen aufgeführten Gebühren gelten bei einer Teilnahme von 5 - 6
Personen. Sofern der Sprachkurs nicht mit einem Festpreis ausgeschrieben ist,
gilt folgende Preisstaffelung:
8 Termine 10
Termine 12 Termine
3 Teilnehmer €
130,- € 160,- € 192,-
4 Teilnehmer €
100,- € 125,- € 150,-
5 – 6 Teilnehmer €
80,- € 100,- € 120,-
7 – 8 Teilnehmer €
70,- € 88,- € 105,-
ab 9 Teilnehmer €
60,- € 75,- € 90,-
Diese Preisstaffelung gilt nur für die
Sparte Fremdsprachen. Kurse mit weniger als 5 Teilnehmern
können nur bei voller Kostenübernahme durchgeführt werden (Intensivunterricht
in Kleingruppen), ansonsten entfällt der Kurs. Erhöht sich die
Teilnehmerzahl nachträglich, erfolgt keine Reduzierung der Kursgebühr. Bei
Nichterscheinen oder Absage weniger als zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn ist
die volle Kursgebühr zu entrichten.
Prüfungen/Bescheinigungen
Der Vertrag beinhaltet
keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf
Wunsch gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 1,50 ausgestellt, wenn mindestens
80% der Kursstunden besucht wurden.
Steuervergünstigung
Veranstaltungen der vhs können als „Werbungskosten“ geltend gemacht werden,
wenn der Teilnehmer durch die Veranstaltung in seinem Beruf weitergebildet wird.
Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit Bekanntgabe der
„Allgemeinen Hinweise und Geschäftsbedingungen“ verlieren die früheren
Bedingungen ihre Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden
Vereinbarungen ungültig sein, so berührt/berühren diese die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen nicht.
Haftung
Die vhs
haftet für sich und seine Mitarbeiter nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit, eine Haftung für Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die vhs haftet nicht für die Garderobe ihrer TeilnehmerInnen.
Bei allen Reisen und Fahrten tritt die vhs nicht als
Veranstalter, sondern nur als Vermittler auf. Eine Haftung bei Busreisen und
-fahrten ergibt sich aus den Bestimmungen über den Mietwagenverkehr. Beachten
Sie bitte die Teilnahmebedingungen im Reiseprospekt.
Unterrichtsräume
Die vhs
ist mit den Kursen Gast in verschiedenen Institutionen. Wir bitten die
TeilnehmerInnen, die Einrichtungen der Räume pfleglich zu behandeln und nach
Kursende die Unterrichtsräume aufzuräumen, das heißt Tische und Stühle an ihren
Platz zurückzustellen und gegebenenfalls die Fenster und Türen zu schließen und
das Licht auszumachen. Es
gilt absolutes Rauchverbot.
Lehrplanänderung/Absage von Kursen
Die vhs
behält sich die Änderung des Lehrplanes, die Verlegung und die Absage von
Kursen aus organisatorischen Gründen vor. Eine Kündigung durch den Teilnehmer
ist ausgeschlossen, wenn der Inhalt des Kurses nur unwesentlich verändert wird.
Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der
Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Kursbeschreibung des
halbjährlich erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht
getroffen. Die KursleiterInnen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und
zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der
Schriftform.
Urheberschutz
Fotografieren und
Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell
ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Volksbildungswerkes auf
keine Weise vervielfältigt werden.
Ferienordnung
Der Unterricht der vhs richtet sich im Allgemeinen nach der gültigen Ferien-
und Feiertagsordnung. Änderungen können mit den jeweiligen Dozenten
abgesprochen werden, bedürfen jedoch der Zustimmung der Geschäftsleitung der vhs.
Gebührenermäßigung
Schwerbehinderte,
Schüler, Studenten, Azubis, Wehrdienst- und Ersatzdienstleistende erhalten 10%
Ermäßigung auf die ermittelte Kursgebühr, wenn die Mindestteilnehmerzahl von
10 Personen gegeben ist. Ausgenommen
sind Schülerkurse und Vorträge!